(Real) living wages!
At present, two thirds of students have to work to fund their studies. For most student employees the hourly wage stands at 12 euros. Many students have to rely on work in addition to BAföG or financial support from their families. The ever-increasing rents, especially in university towns, add to the strained financial situation of students. Earnings for student employees are usually just above the minimum wage, in Hamburg even below the federal state minimum wage. Given the rising cost of living, one can hardly say that student employees have well-paid jobs with living wages. We demand that wages be increased and settled in a collective agreement.
An increase would even be advantageous for the universities. At the moment, due to the low wages, often only people who are already relatively financially secure can afford to work as assistants, since other jobs are paid much better in comparison. This simultaneously means that some university departments struggle to find qualified student staff.
Annual wage increases!
Für die Anbindung an die Lohnsteigerung des Tarifvertrags der Länder.
Sowohl Lebenshaltungskosten als auch die Mieten in den Universitätstädten steigen jährlich. Die Forderung möchte dem Rechnung tragen und eine sogennante Dynamisierung der Löhne, also eine regelmäßige Erhöhung, tariflich festschreiben. Eine Dynamisierung hat den Vorteil, dass die Lohnsteigerungen nicht mehr von den politischen Mehrheiten und von der Einhaltung von Selbstverpflichtungen abhängig sind oder jede Lohnanpassung von neuem eingefordert werden muss. Eine tariflich fixierte dynamische Lohnsteigerung wäre im Gegensatz zu Wahlversprechen und Selbstverpflichtungen sogar rechtlich einklagbar. Also lasst uns die Akteuere mit einer Dynamisierung der Löhne in die Pflicht nehmen, damit du auch weiterhin deine Miete bezahlen kannst! Durch eine Koppelung an die Tariferhöhungen der anderen Beschäftigen der Hochschule müssten darüber hinaus die studentischen Beschäftigten nicht jedes Mal erneut auf sich gestellt kämpfen, sondern sind bei den tariflichen Erhöhungen der anderen Beschäftigten mit dabei.
Die Zurückhaltung der Landesregierungen und Hochschulen bei Lohnsteigerungen für studentische Beschäftigte in den letzten Jahren zeigt, dass ein solcher Schritt dringend geboten ist. Dass du deine Miete weiterhin bezahlen kannst, sollte nicht von politischen Mehrheiten oder dem guten Willen von Präsidien abhängig sein. Studentisch beschäftigt zu sein, müssen Studierende sich leisten können. Das sollte sich unbedingt ändern. Es sollte allerdings auch sichergestellt sein, dass die Löhne nicht langsamer steigen als die Lebenshaltungskosten.
Planbarkeit durch Mindestvertragslaufzeiten!
Für das Ende von Kettenbefristungen.
Bundesweit sind sehr kurze Befristungsdauern an fast allen Universitäten die Regel. Die Vertragslaufzeiten für studentische Hilfskräfte liegen dabei zumeist zwischen 2 und 6 Monaten. Das ist nicht nur ein kurioser bürokratischer Aufwand und verunmöglicht langfristige Planung für studentische Beschäftigte, sondern es schränkt auch ganz real deine Möglichkeiten am Arbeitsplatz ein. Eine Nichtverlängerung muss im Gegensatz zu einer Kündigung nämlich nicht mal begründet werden. Bei längeren Vertragslaufzeiten müsste deine Chef*in dich kündigen. Dafür gibt es gesetzlich Regelungen. Ob du eine Vertragsverlängerung bekommst, ist allerdings nur vom Wohlwollen deiner Vorgesetzten abhängig. Du kannst dir sicher vorstellen, dass da der ein oder die andere deiner Kolleg*innen lieber keinen Urlaub nimmt oder doch nochmal spät abends in die Uni fährt, um für die Professor*in Kopien zu machen, oder sich beim Einfordern ihrer berechtigten Interessen oder gesetzlicher Regelungen lieber zurückhält.
Während eine Mindestvertragslaufzeit es deinen Vorgesetzten erschwert, dich zu entlassen, heißt eine Mindestvertragslaufzeit für dich nicht, dass du dann 24 Monate lang den gleichen Job machen musst. Arbeitnehmer*innen können Arbeitsverträge natürlich auch weiterhin im Rahmen der Kündigungsfristen einseitig kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit verhindert auch nicht, dass du länger angestellt werden kannst. Wir finden daher, dass das bisherige Verhältnis umgedreht gehört. Statt Kettenbefristungen sollten lange Laufzeiten die Regel sein, Abweichungen von diesen sollten sachlich begründet werden müssen. Dass diese Forderung auch praktisch umsetzbar ist, zeigt dabei Berlin: Hier gibt es bereits eine Mindestvertragslaufzeit für studentische Hilfskräfte von 24 Monaten.
Einhaltung von Mindeststandards!
Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen die Regel sein.
Studentische Beschäftigte haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch sowie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die bittere Realität sieht allerdings so aus, dass diese arbeitsrechtlichen Mindeststandards, die durch Arbeitsgesetze etabliert und durch Tarifverträge weiter verbessert werden, vielerorts nicht eingehalten werden. Oft melden sich studentische Beschäftigte nicht krank, sondern arbeiten die Zeiten dann an anderen Tagen nach. Über den Urlaubsanspruch werden studentische Beschäftigte oftmals nicht durch Arbeitgeber*innen informiert und er wird nicht umgesetzt. Ruhezeiten in Form von Urlaub und bei Krankheit nicht zu arbeiten sind allerdings essentiell für die Gesundheit.
Die Einhaltung von Urlaubsansprüchen oder Regelungen zur Krankmeldung ist dabei durch Arbeitgeber*innen sicherzustellen und liegt nicht in der individuellen Verantwortung der studentisch Beschäftigten! Die Regelungen im Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind deutlich besser, als die für dich und deine Kolleg*innen. Die Forderung zur Einhaltung der Mindeststandards ist der erste Schritt hin zu einer Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse. An dem Beispiel der (nicht-) Einhaltung von gesetzlichen Mindeststandards wird grundlegend sichtbar, was das Arbeitsverhältnis der studentischen Beschäftigten strukturiert: Du bist als SHK von deinem*deiner Vorgesetzten unmittelbar und persönlich abhängig. Da viele studentische Beschäftigte bspw. eine wissenschaftliche Karriere anstreben, sind sie auf ihre Vorgesetzten als Förderer angewiesen. Insbesondere in Verbindung mit den kurzen Vertragslaufzeiten, ist es unter solchen Umständen als Einzelperson eine große Herausforderung deine Rechte einzufordern.
Mitbestimmung auch für uns!
Demokratische Teilhabe in Personalräten darf Studentische Beschäftigte nicht ausschließen.
Mitbestimmung wird durch die betriebliche Interessenvertretung, also den Personalrat, ausgeübt. Diese wird im Bereich der Hochschulen gemäß Landespersonalvertretungsgesetzen von den Arbeitnehmer*innen demkoratisch gewählt und bewegt sich im Rahmen ihres Amtes außerhalb betrieblicher Hierarchien. Konkret bedeutet das, dass Handlungen von Arbeitgeberseite durch den Personalrat bestätigt oder abgelehnt werden können, oder, dass sie durch ihr Vorschlagsrecht auch selbst Initiative ergreifen können, um für Beschäftigteninteressen einzutreten. Dies gibt ihnen die Macht, die konkrete Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes stark zu beeinflussen und dadurch auch zu verbessern.