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Tarifinfo Hessen: Zur Tarifeinigung

Das hessische Verhandlungsergebnis in Kürze

Die schuldrechtlichen Vereinbarungen mit dem Land Hessen, der Goethe- Universität und TU-Darmstadt beinhalten:
  • Mindestvertragslaufzeit: In der Regel ein Jahr. In begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.
  • Mindestentgelt für studentische Beschäftigte (ohne Abschluss):
    • ab dem Sommersemester 2024 mindestens 13,46 Euro;
    • ab dem Sommersemester oder dem 1. August 2025 14,20 Euro. Die höheren Stufen werden entsprechend angehoben. (Klärungen mit dem HMWK und dem Innenministerium laufen).
    • Die Erhöhung der Stundenentgelte von SHKs ist künftig an die prozentuale Lohnsteigerung für andere Beschäftigtengruppen im TV-H geknüpft.
  • Mindestbeschäftigungsumfang: beträgt grundsätzlich 10 Wochenstunden.
  • Laufzeit: 24 Monate. Das heißt ab dem 1. Februar 2026 kann der Tarifvertrag gekündigt und neu verhandelt werden. Die Tarifvertragsparteien werden in der nächsten Tarifrunde erneut u.a. über eine Anpassung der Mindestentgelte verhandeln.

Nach dem Abschluss der dritten Verhandlungsrunde mit dem Land Hessen und den Verhandlungen mit den autonomen Universitäten sind wir empört über die strikte Weigerung der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der studentischen Hilfskräfte zu tarifieren. Trotzdem ist die Festsetzung des Mindestumfangs von 10 Wochenstunden eine deutliche Verbesserung – auch im Vergleich zum Ergebnis der Tarifrunde der Länder. Denn unbezahlte Überstunden sind ein großer Prekaritätsfaktor. Mit dieser Regelung können wir dieses Problem hoffentlich eindämmen.

Mit dem Entgeltabschluss liegen wir über dem Ergebnis der Tarifrunde der Länder. Dennoch wären höhere Löhne aufgrund der soliden Haushaltslage des Landes Hessen möglich gewesen. Die Weigerung der Arbeitgeber höhere Löhne zu vereinbaren ist vor dem Hintergrund der Inflation, der steigenden Lebenserhaltungskosten und der steigenden Mieten ein Schlag ins Gesicht: Nach wie vor ist mit diesen Löhnen kaum ein Auskommen möglich.

Schuldrechtliche Vereinbarung

Mit der schuldrechtlichen Vereinbarung haben wir erstmals einen Vertrag zwischen den Gewerkschaften und dem Land Hessen (und den Unileitungen der TU Darmstadt und der Goethe Uni), der die Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter regelt. Anders als bei einer tarifvertraglichen Regelung können Beschäftigte jedoch ihre Ansprüche nicht einklagen. Eine Verletzung der Regelungen stellt allerdings einen Vertragsbruch dar. Die Einhaltung dieser Vereinbarung kann durch die Gewerkschaften eingeklagt werden. Das ist ein Fortschritt mi Vergleich zu dem zuvor geltenden Kodex für gute Arbeit, der zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) verhandelt wurde.

Erzwingung war nicht möglich

Für eine Erzwingung einer tarifvertraglichen Regelung fehlt uns trotz der bisher größten Mobilisierungserfolge die Kraft. Um mehr zu erreichen, benötigen wir mehr gewerkschaftliche Organisation, noch mehr Streikbereitschaft durch mehr Hilfskräfte, die sich aktiv in die Initiativen einbringen müssen. Wir haben gut vorgelegt und gezeigt was möglich ist, aber die Tarifrunde hat auch gezeigt, dass Verhandlungen vor allem Machtfragen sind. Am Ende des Tages spielen Argumente keine Rolle, und es kommt nur darauf an, wer dazu in der Lage ist, den eigenen Standpunkt durchzusetzen.
Jetzthaben wir Mar 2is 26. Apr 2024findet die ver.di- Mitgliederbefra- gung zum Tarifab- schluss statt. Informationen zur Befragung wurden bereits versandt. Informationen der GEW befinden sich hier.

Wie geht es weiter und was sind die nächsten Schritte?

Jetzt haben wir das Wort: Vom 25. März bis 26. April 2024 findet die ver.di-Mitgliederbefragung zum Tarifabschluss statt. Informationen zur Befragung wurden bereits versandt.

Meldet hier Stellenausschreibungen, die gegen die genannten Regelungen verstoßen!