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TVStud-Info #1

Liebe Kolleg*innen, Kommiliton*innen und Unterstützer*innen,

mit Beschluss der ver.di Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTKöD) vom 17.11.2025 steht fest: Unsere Gewerkschaften ver.di und GEW machen die Tarifierung der Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten erneut zur Forderung in den bevorstehenden Verhandlungen im Rahmen der Tarifrunde der Länder. Diese starten am 03. Dezember 2025 in Potsdam. Die weiteren angesetzten Verhandlungstermine in Potsdam sind der 15./16. Januar 2026 und der 11.-13. Februar 2026. Bis zum Start der Tarifverhandlungen laufen unsere Vorbereitungen auf Hochtouren, um im Zweifel für unsere Forderungen zu streiken und auf die Straße zu gehen.

Die ver.di BTKöD folgte mit ihrem Beschluss der Empfehlung unserer ver.di TVStud-Verhandlungskommission, welche sich aus von euch gewählten Delegierten aus den ver.di Landesbezirken zusammensetzt. Die TVStud-Verhandlungskommissionen bei ver.di und GEW stützten ihre Empfehlungen auf die Positionen der über 5.000 studentischen Beschäftigten, die an der digitalen Forderungsbefragung teilgenommen hatten.

Wir fordern die Tarifierung der studentischen Beschäftigten und damit das Ende einer der größten Tariflücken im öffentlichen Dienst.

Unser Ziel ist die Entprekarisierung der Arbeitsbedingungen studentischer Beschäftigter. Unbezahlte Mehrarbeit, kurze Vertragslaufzeiten und Kettenbefristungen sowie das damit einhergehende besonders prekäre Abhängigkeitsverhältnis sollen endlich ein Ende finden. Deswegen fordern wir:

  • eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten
  • einen Mindeststundenumfang von 40 Stunden/Monat (Unterschreitung auf Antrag der*des Beschäftigten möglich)
  • ein einheitliches Mindeststundenentgelt von
    • 17,00 Euro im 1. Jahr der Beschäftigung,
    • ab dem 2. Jahr: 18,00 Euro,
    • ab dem 3. Jahr: 19,00 Euro (Berechnung mit Beginn des ersten Arbeitsvertrags).