Wer darf streiken? Darf ich auch mitstreiken, wenn ich kein Gewerkschaftsmitglied bin?
Streik ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht (Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz). An einem Streik dürfen auch Beschäftigte teilnehmen, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind. Sollten die Arbeitgeber*innen nach dem Streik für diese Zeit das Gehalt abziehen (was sie dürfen – siehe unten), erhalten aber nur Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld. Nichtmitglieder bekommen keine Streikunterstützung.
Wann darf ich streiken? Wer darf studentische Hilfskräfte zum Streik aufrufen?
Die Teilnahme an einem Streik setzt voraus, dass deine Gewerkschaft ver.di oder GEW einen offiziellen Streikaufruf mit den genauen zeitlichen Daten veröffentlicht hat. Nur die beteiligten Gewerkschaften dürfen zum Streik aufrufen – andernfalls bist du nicht vor Kündigung geschützt. In dem Streikaufruf ist konkret aufgeführt, welche Beschäftigten aufgerufen werden. Nur diese dürfen an dem Streik teilnehmen.
Wie streike ich, wenn ich keine festen Arbeitszeiten bzw. Arbeitstage habe?
Wenn Du relativ flexibel selbst entscheiden kannst, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Du Deine Arbeitsleistung erbringst, kannst Du das natürlich auch an den Tagen machen, an denen zum Streik aufgerufen wird. Wenn Du am Streiktag oder an den Streiktagen arbeiten wolltest, kannst Du dann auch streiken.
Wie ist es, wenn ich feste Arbeitstage habe?
Auch hier gilt, dass du, wenn der Streiktag dein festgelegter Arbeitstag ist, deine Arbeitsleistung nicht erbringen musst. Sollte der Streiktag nicht auf einen deiner Arbeitstage fallen, kannst du dich natürlich trotzdem in deiner Freizeit an Aktionen und Streikkundgebungen beteiligen.
Wie verhält es sich, wenn ich Tutor*in bin? Kann ich nur an dem Tag streiken, an dem ich mein Tutorium gebe?
Nein, du kannst auch dann streiken, wenn du andere Arbeitsleistungen erbringst. Wenn du flexibel selbst entscheiden kannst, wann Du z.B. Aufgaben für Deine Tutand*innen zu korrigieren hast, dann ist es Deine Entscheidung, wie viel von der Korrektur liegenbleibt, weil Du sie eben gerade für jenen Tag einplant hast, für den Du zum Streik aufgerufen wirst.
Kann ich arbeitsrechtlich benachteiligt werden, wenn ich streike?
Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen (Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind nicht zulässig. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Rahmen des laufenden Vertrags. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer*innen brauchen keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.
Muss ich mich bei meinem Vorgesetzten abmelden, wenn ich streike? Werden meine Vorgesetzen automatisch darüber informiert, dass ich streike?
Nein, dazu gibt es keine Pflicht. Es ist auch nicht sinnvoll, den konkreten Streiktag im Vorfeld anzukündigen. Schließlich soll der Streik Druck auf die Arbeitgeber*innen ausüben. Dieser Druck ist geringer, wenn sie sich vorher auf den Streik einstellen und ggf. Streikbruch organisieren können. Wenn Du vorher, z.B. von Vorgesetzten, gefragt wirst, ob Du an dem Streik teilnehmen wirst, musst Du das nicht beantworten bzw. kannst ausweichend antworten.
Deine Vorgesetzten werden auch nicht über deine individuelle Teilnahme informiert. In der Regel werden sie aber durch die Hochschulleitung generell darüber informiert, dass ein Streik stattfindet. Sofern es euer persönliches Verhältnis ermöglicht, kann es aber sinnvoll sein, mit deinen Vorgesetzten allgemein über die Ziele der Tarifauseinandersetzung zu sprechen und sie um solidarische Unterstützung zu bitten.
Muss ich mich irgendwo melden, wenn ich streike, oder reicht es, einfach nicht zur Arbeit zu gehen?
Nein, du kannst einfach zum Streik kommen. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist und Streikgeld bekommen möchtest, musst du dich in die Streikliste eintragen.
Zusätzlich zu diesem „traditionellen“ Verfahren hast du als ver.di Mitglied die Möglichkeit, dich auf der Online-Plattform „meine ver.di“ zu registrieren, um einige Services, darunter die digitale Streikunterstützung, in Anspruch nehmen zu können. Dann kannst du deinen Antrag auf Streikunterstützung ganz einfach digital über dein Smartphone stellen. Deine Anwesenheit beim Streik wird durch das Scannen deines individuellen QR-Codes validiert und deine Streikunterstützung wird zeitnah überwiesen. Wenn du kein ver.di-Mitglied bist, musst du dich nicht anmelden. Die GEW bietet seit Corona häufigauch die Möglichkeit, sich in eine Online-Streikliste einzutragen. Entsprechende Hinweisebekommt ihr von der GEW-Arbeitskampfleitung vor Ort.
Ansonsten werden die Gewerkschaftsmitglieder jeweils gesondert informiert, wo undwann sie sich in die Streiklisten eintragen können. Wenn du kein Gewerkschaftsmitgliedbist, musst du dich nicht anmelden.
Unter welchen Bedingungen bekomme ich Streikgeld – und wieviel?
Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld. Voraussetzung ist, dass man sich angemeldet hat (siehe vorherige Frage!). Auch ein Gewerkschaftsbeitritt unmittelbar während des Arbeitskampfes ist möglich. Streikunterstützungen sind steuer- und sozialabgabenfrei. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine generelle Aussage ist deshalb schwierig. Als ungefährer Richtwert kannst du aber ca. 60-70 Prozent deines Nettoeinkommens ansetzen. Voraussetzung dafür ist die Beitragsehrlichkeit: Nur, wenn du dein Einkommen bei der Gewerkschaft angegeben hast und einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von einem Prozent deines Bruttoeinkommens zahlst, bekommst du auch Streikgeld auf Grundlage dieses Einkommens.
Für kindergeldberechtigte Kinder gibt es Zulagen. Gezahlt wird, sobald die Hochschule die Abzüge vornimmt. Für den Anspruch auf Streikgeld ist die Mitgliedschaft über bereits einen vollen Monat notwendig – ein rückwirkender Beitritt zum Ersten des vorangegangen Monats ist aber möglich.
Mein Vertrag ist sehr kurz. Wenn ich streike, habe ich Angst, deshalb nicht verlängert zu werden. Bin ich dagegen abgesichert?
Eine Absicherung und einen Anspruch auf Verlängerung gibt es leider nicht. Auch deshalb ist es sinnvoll, mit deinen Vorgesetzten und hauptberuflichen Kolleg*innen zu sprechen und um Unterstützung zu bitten. Die Erfahrung zeigt, dass viele Verständnis haben, wenn du ihnen deine Situation erklärst. Noch besser ist es natürlich, wenn möglichst viele deiner Kolleg*innen mitstreiken, dann bietet die Masse einen gewissen Schutz. Außerdem kämpfen wir u.a. mit unserem Ziel der Mindestvertragslaufzeiten genau dafür: dass wir und andere studentische Beschäftigte in Zukunft weniger Sorge haben müssen, dass unsere Verträge nicht verlängert werden, wenn wir grundlegende Arbeitnehmer*innenrechte – wie Urlaub, aber eben auch Streik – in Anspruch nehmen.
Darf ich Kolleg*innen dazu aufrufen mitzustreiken?
Ja – das solltest Du unbedingt tun! Je mehr Beschäftigte sich am Streik beteiligen, desto größer ist seine Wirkung. Die Landesregierungen werden sich in den Tarifverhandlungen nur bewegen, wenn wir viele auf der Straße sind. Der Streik ist unser einziges Druckmittel.
Muss ich liegengebliebene Arbeit nacharbeiten?
Nein. Es würde auch dem Streik widersprechen, wenn die Arbeit trotzdem wie bisher erledigt wird. Der Streik wäre so nicht spürbar für die Arbeitgeber*innen. Auch die Anweisung von Überstunden wegen der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig.
Darf mein Arbeitgeber meine nichtstreikenden Kolleg*innen dazu auffordern, meine Arbeit zu übernehmen?
Ja, das ist leider erlaubt. Du darfst die Kolleg*innen darauf hinweisen, dass Streikbruch unsolidarisch ist.
Kann ich mit den TV-L Beschäftigten zusammen streiken?
Ja! Auch wenn wir nicht unter den TV-L fallen, ist unser Ziel Teil des Tarifvertrags TV-L zu werden. Wer jeweils zum Streik aufgerufen wird, kannst Du dann jeweils dem aktuellen Streikaufruf entnehmen. Vernetz dich am besten so früh wie möglich mit deinen Kolleg*innen.
Ich möchte mit Kolleg*innen ins Gespräch kommen. Wo finde ich das Infoblatt zum Herunterladen?
Genau hier!