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FAQ

Wer sind die Initiator*innen der Petition?

Die Petition wurde von TVStud-Initiativen aus ganz Deutschland initiiert. Die TVStudInitiativen sind Basisinitiativen, das bedeutet, dass sich hier deine bundesweiten Kolleg*innen lokal organisieren und bundesweit vernetzen. Einige der Initiativen gibt es schon seit Jahren, andere sind gerade neu gegründet. Es werden immer mehr. Sei dabei!

Warum ein Tarifvertrag?

Ein Tarifvertrag regelt Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Darunter fallen Löhne, Arbeitszeiten, Sonderzahlungen und was sonst noch wichtig ist (etwa Überstunden, Urlaub oder auch Vertragslaufzeiten). Ein abgeschlossener Tarifvertrag hat eine bindende Wirkung von gleicher Qualität wie ein Gesetz, ist aber zeitlich begrenzt und kann so immer wieder verhandelt werden. Mit ihren Mitgliedern übernehmen Gewerkschaften die Verhandlungen und vertreten diese gegenüber ihren Arbeitgeber*innen bzw. deren Verbänden, wie etwa der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL = Arbeitgebervereinigung der Bundesländer).

Tarifverträge stellen für Arbeitnehmer*innen immer eine deutliche Verbesserung gegenüber gesetzlichen Regelungen dar. Sie bieten im Regelfall zusätzliche Absicherung, da das individuelle Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber durch kollektives Verhandeln verringert ist. Durch den Zusammenschluss wird also die Stellung der einzelnen studentisch beschäftigten Person gestärkt.

Daher: Her mit dem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte!

Warum wird die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) adressiert?

Für die meisten Hochschulen bundesweit wird der Tarifvertrag des öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit der “Tarifgemeinschaft deutscher Länder” (TdL) ausgehandelt. Dort sitzen die Finanzminister*innen der Länder auf der einen Seite und im Falle der Hochschulen die Gewerkschaften GEW und ver.di auf der anderen Seite und handeln die tariflichen Bedingungen für die Beschäftigten aus. Das betrifft die Löhne, Urlaub, Befristungsregelungen und vieles mehr. Obwohl das für Hessen und einige tarifautonome Universitäten nicht gilt, orientieren sich auch diese am Tarifvertrag der Länder. Die TdL ist also die richtige Adresse, wenn es um die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst an den Hochschulen geht.

Die studentischen Beschäftigten profitieren bisher oftmals nicht von Tarifverträgen. Diesen Umstand haben die in der TdL sitzenden Finanzminister*innen zu verantworten. Sie blockieren seit Jahren Tarifverträge für studentische Beschäftigte. Höchste Zeit also, diese Blockadehaltung zu brechen! Diese Petition zu unterschreiben ist dabei ein erster wichtiger Schritt.

Daher: Für die Tarifierung studentischer Arbeitsverhältnisse!

Was bedeutet »Existenzsichernde Löhne!« für uns?

Mittlerweile müssen zwei Drittel der Studierenden arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren. Der Lohn der meisten studentisch Beschäftigten beläuft sich dabei auf unter 11 Euro. Viele Studierende sind auf eine Arbeit neben BaFöG oder finanzieller Unterstützung durch die Familie angewiesen. Die immer steigenden Mieten gerade in Universitätstädten tun für die angespannte finanzielle Situation Studierender ihr Übriges. Der Verdienst für studentische Beschäftigte liegt meistens gerade über dem Mindestlohn, in Hamburg sogar unter dem Landesmindestlohn. Bei steigenden Lebenshaltungskosten kann man dabei also nicht davon sprechen, dass studentische Beschäftigte gut bezahlte Jobs mit existenzsichernden Löhnen haben. Wir fordern, dass die Löhne erhöht und in einem Tarifvertrag geregelt werden.

Eine Erhöhung hätte dabei sogar Vorteile für die Hochschulen. Durch die geringen Löhne können es sich im Moment häufig nur Personen, die schon verhältnismäßig gut finanziell abgesichert sind, leisten, als Hilfkräfte zu arbeiten, da andere Jobs im Vergleich deutlich besser bezahlt sind. Dies führt gleichzeitig dazu, dass es für einige Fachbereiche der Hochschulen problematisch ist, qualifiziertes studentisches Personal zu finden.

Daher: Her mit den Tarifverträgen für studentische Beschäftigte!

Was bedeuten »Jährliche Lohnerhöhungen!«?

Sowohl Lebenshaltungskosten als auch die Mieten in den Universitätstädten steigen jährlich. Die Forderung möchte dem Rechnung tragen und eine sogennante Dynamisierung der Löhne, also eine regelmäßige Erhöhung, tariflich festschreiben. Eine Dynamisierung hat den Vorteil, dass die Lohnsteigerungen nicht mehr von den politischen Mehrheiten und von der Einhaltung von Selbstverpflichtungen abhängig sind oder jede Lohnanpassung von neuem eingefordert werden muss. Eine tariflich fixierte dynamische Lohnsteigerung wäre im Gegensatz zu Wahlversprechen und Selbstverpflichtungen sogar rechtlich einklagbar. Also lasst uns die Akteuere mit einer Dynamisierung der Löhne in die Pflicht nehmen, damit du auch weiterhin deine Miete bezahlen kannst! Durch eine Koppelung an die Tariferhöhungen der anderen Beschäftigen der Hochschule müssten darüber hinaus die studentischen Beschäftigten nicht jedes Mal erneut auf sich gestellt kämpfen, sondern sind bei den tariflichen Erhöhungen der anderen Beschäftigten mit dabei.

Die Zurückhaltung der Landesregierungen und Hochschulen bei Lohnsteigerungen für studentische Beschäftigte in den letzten Jahren zeigt, dass ein solcher Schritt dringend geboten ist. Dass du deine Miete weiterhin bezahlen kannst, sollte nicht von politischen Mehrheiten oder dem guten Willen von Präsidien abhängig sein. Studentisch beschäftigt zu sein, müssen Studierende sich leisten können. Das sollte sich unbedingt ändern. Es sollte allerdings auch sichergestellt sein, dass die Löhne nicht langsamer steigen als die Lebenshaltungskosten.

Daher: Für die Anbindung an die Lohnsteigerung des Tarifvertrags der Länder!

Was steckt in der Forderung »Planbarkeit durch Mindestvertragslaufzeiten!«?

Bundesweit sind sehr kurze Befristungsdauern an fast allen Universitäten die Regel. Die Vertragslaufzeiten für studentische Hilfskräfte liegen dabei zumeist zwischen 2 und 6 Monaten. Das ist nicht nur ein kurioser bürokratischer Aufwand und verunmöglicht langfristige Planung für studentische Beschäftigte, sondern es schränkt auch ganz real deine Möglichkeiten am Arbeitsplatz ein. Eine Nichtverlängerung muss im Gegensatz zu einer Kündigung nämlich nicht mal begründet werden. Bei längeren Vertragslaufzeiten müsste dein*e Chef*in dich kündigen. Dafür gibt es gesetzlich Regelungen. Ob du eine Vertragsverlängerung bekommst, ist allerdings nur vom Wohlwollen deiner Vorgesetzten abhängig. Du kannst dir sicher vorstellen, dass da der ein oder die andere deiner Kolleg*innen lieber keinen Urlaub nimmt oder doch nochmal spät abends in die Uni fährt, um für die Professor*in Kopien zu machen, oder sich beim Einfordern ihrer berechtigten Interessen oder gesetzlicher Regelungen lieber zurückhält.

Während eine Mindestvertragslaufzeit es deinen Vorgesetzten erschwert, dich zu entlassen, heißt eine Mindestvertragslaufzeit für dich nicht, dass du dann 24 Monate lang den gleichen Job machen musst. Arbeitnehmer*innen können Arbeitsverträge natürlich auch weiterhin im Rahmen der Kündigungsfristen einseitig kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit verhindert auch nicht, dass du länger angestellt werden kannst. Wir finden daher, dass das bisherige Verhältnis umgedreht gehört. Statt Kettenbefristungen sollten lange Laufzeiten die Regel sein, Abweichungen von diesen sollten sachlich begründet werden müssen. Dass diese Forderung auch praktisch umsetzbar ist, zeigt dabei Berlin: Hier gibt es bereits eine Mindestvertragslaufzeit für studentische Hilfskräfte von 24 Monaten.

Daher: Für die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten und die Abschaffung der Kettenbefristungen!

Warum ist die Forderung »Einhaltung von Mindeststandards!« immer noch notwendig?

Studentische Beschäftigte haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch sowie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die bittere Realität sieht allerdings so aus, dass diese arbeitsrechtlichen Mindeststandards, die durch Arbeitsgesetze etabliert und durch Tarifverträge weiter verbessert werden, vielerorts nicht eingehalten werden. Oft melden sich studentische Beschäftigte nicht krank, sondern arbeiten die Zeiten dann an anderen Tagen nach. Über den Urlaubsanspruch werden studentische Beschäftigte oftmals nicht durch Arbeitgeber*innen informiert und er wird nicht umgesetzt. Ruhezeiten in Form von Urlaub und bei Krankheit nicht zu arbeiten sind allerdings essentiell für die Gesundheit.

Die Einhaltung von Urlaubsansprüchen oder Regelungen zur Krankmeldung ist dabei durch Arbeitgeber*innen sicherzustellen und liegt nicht in der individuellen Verantwortung der studentisch Beschäftigten! Die Regelungen im TVL bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind deutlich besser, als die für dich und deine Kolleg*innen. Die Forderung zur Einhaltung der Mindeststandards ist der erste Schritt hin zu einer Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse. An dem Beispiel der (nicht-) Einhaltung von gesetzlichen Mindeststandards wird grundlegend sichtbar, was das Arbeitsverhältnis der studentischen Beschäftigten strukturiert: Du bist als SHK von deinem*deiner Vorgesetzten unmittelbar und persönlich abhängig. Da viele studentische Beschäftigte bspw. eine wissenschaftliche Karriere anstreben, sind sie auf ihre Vorgesetzten als Förderer angewiesen. Insbesondere in Verbindung mit den kurzen Vertragslaufzeiten, ist es unter solchen Umständen als Einzelperson eine große Herausforderung deine Rechte einzufordern.

Daher: Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müssen die Regel sein!

Was heißt »Mitbestimmung auch für uns!«?

Mitbestimmung wird durch die betriebliche Interessenvertretung, also den Personalrat, ausgeübt. Diese wird im Bereich der Hochschulen gemäß Landespersonalvertretungsgesetzen von den Arbeitnehmer*innen demkoratisch gewählt und bewegt sich im Rahmen ihres Amtes außerhalb betrieblicher Hierarchien. Konkret bedeutet das, dass Handlungen von Arbeitgeberseite durch den Personalrat bestätigt oder abgelehnt werden können, oder, dass sie durch ihr Vorschlagsrecht auch selbst Initiative ergreifen können, um für Beschäftigteninteressen einzutreten. Dies gibt ihnen die Macht, die konkrete Ausgestaltung eines Arbeitsplatzes stark zu beeinflussen und dadurch auch zu verbessern.

Die studentischen Beschäftigten werden in vielen Bundesländern nicht vom Personalrat vertreten, in sehr vielen haben studentische Beschäftigte weder passives noch aktives Wahlrecht. Damit die Interessen der studentischen Beschäftigten durchgesetzt und Arbeitsrechte eingehalten werden, bedarf es aber einer betrieblichen Interessenvertretung an den Hochschulen. Die Probleme studentischer Beschäftigter müssen gesehen und behandelt werden. Warum sollte dieses erkämpfte demokratische Gut auf Interessensvertretung nicht für studentische Beschäftigte gelten?

Daher: Demokratische Teilhabe in Personalräten darf studentische Beschäftigte nicht ausschließen!

Was kann ich tun, damit diese Forderungen Realität werden?

Bessere Arbeitsbedingungen werden nicht verschenkt. Das ist auch im Fall der bundesweit ca. 400.000 studentischen Beschäftigten so. Aber je mehr Hilfskräfte und Tutor*innen mitmachen desto mehr Druck können wir gemeinsam auf die Arbeitgeber ausüben! Du kannst dich auf verschiedenen Ebenen einbringen. Der erste Schritt ist die Petition zu unterschreiben. Im Anschluss hier einige Ideen, wie du darüber hinaus selbst aktiv werden kannst:

  1. Verbreite die Petition:

    Teile die Petition beispielsweise über deine Social-Media-Kanäle und mache deine Fachschaft und Hochschulgruppen auf die Petition aufmerksam. Sprich mit deinen studentischen Kolleg*innen und Kommiliton*innen über die Petition und motiviere sie zu unterschreiben. Du kannst die Petition gerne auch per Mail über Verteiler oder an Einzelpersonen weiterleiten. Nutze auch deine Kontakte im Messenger und sprich Kommiliton*innen und Kolleg*innen in Teamtreffen oder Online-Veranstaltungen an.

  2. Unterstütze deine Kolleg*innen, indem du Gewerkschaftsmitglied wirst:

    Gewerkschaften handeln Tarifverträge aus. Damit das klappt, müssen Gewerkschaften aber auch “Argumente” haben. Das wichtigste “Argument” ist die Anzahl ihrer Mitglieder und die potenzielle “Streikmasse” in den jeweiligen Bereichen. Der nächste Schritt auf dem Weg zum Tarifvertrag ist daher, dass du Gewerkschaftsmitglied wirst. Die studentischen Beschäftigten an den Hochschulen organisieren vor allem die Gewerkschaften ver.di und GEW. Sehr viele deiner Kolleg*innen aus den lokalen TVStudInitiativen sind dort bereits Mitglied. Es wird also Zeit, dass du auch beitrittst.

    Zu den Mitgliedsformularen geht es hier lang: ver.di oder GEW.

  3. Bei einer TVStud-Initiative mitmachen:

    Kontaktiere deine lokale TVStud-Initiative und schließ dich ihr an. Je mehr Hilfskräfte sich dort engagieren desto höher sind die Chancen auf bessere Arbeitsbedingungen.

    Du findest eine Liste mit Mailadressen hier.

  4. TVStud-Initiative gründen:

    Bei dir gibt es noch keine TVStud-Initiative? Am allerbesten tust du dich dann einfach mit anderen studentischen Kolleg*innen an deiner Hochschule oder in deiner Stadt zusammen und ihr gründet selbst eine lokale TVStud-Initiative. Damit stärkt ihr die Durchsetzungskraft und verstetigt den Kampf für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Deine bundesweiten Kolleg*innen freuen sich, euch dabei zu unterstützen, euch Kontakte zu vermitteln und mit Material und methodischen Know-How Starthilfe zu geben. Scheut euch nicht, bei der bundesweiten Vernetzung um Unterstützung zu bitten!

    Klick hier um zum Kontaktformular zu gelangen.

    Also such dir Verbündete und werde aktiv!