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Deine Rechte im Streik

Wer darf streiken? Darf ich auch mitstreiken, wenn ich kein Gewerkschaftsmitglied bin?

Streik ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht (Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz). An einem Streik dürfen auch Beschäftigte teilnehmen, die nicht den zum Streik aufrufenden Gewerkschaften angehören. Sollten die Arbeitgeber*innen nach demStreik für diese Zeit das Gehalt abziehen (was sie dürfen – siehe unten), erhalten aber nur die Mitglieder der zum Streik aufrufenden Gewerkschaften Streikgeld von ihrer Gewerkschaft. Nichtmitglieder bekommen keine Streikunterstützung. Um den Arbeitskampf zu unterstützen, der schließlich auch Deine Arbeitsbedingungen verbessern soll, solltest Du einem Streikaufruf in jedem Fall folgen und Deine Arbeit als studentische Hilfskraft niederlegen – ob Du in einer Gewerkschaft bist oder nicht. Überzeug auch Deine studentischen Freund*innen und Bekannte zu kommen und sich mit uns zu solidarisieren. Unsere Arbeitsbedingungen sind ihre Studienbedingungen!

Wann darf ich streiken? Wer darf studentische Hilfskräfte zum Streik aufrufen?

Die Teilnahme an einem Streik setzt voraus, dass die beteiligten Gewerkschaften ver.di und GEW einen offiziellen Streikaufruf mit den genauen zeitlichen Daten veröffentlicht haben. Nur die beteiligten Gewerkschaften dürfen zum Streik aufrufen – andernfalls bist du nicht vor Kündigung geschützt. In dem Streikaufruf ist konkret aufgeführt, welche Beschäftigten aufgerufen werden. Nur diese dürfen an dem Streik teilnehmen.

Wie streike ich, wenn ich keine festen Arbeitszeiten bzw. Arbeitstage habe?

Wenn Du relativ flexibel selbst entscheiden kannst, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Du Deine Arbeitsleistung erbringst, kannst Du das natürlich auch an den Tagen machen, an denen zum Streik aufgerufen wird. Der Streiktag oder die Streiktage sind dann Deine Arbeitstage. Wenn Dir niemand vorschreibt, wann Du z.B. unterstützende Recherche an deinem Lehrstuhl erbringst, dann ist es Deine Entscheidung, wie viel von der Recherche liegenbleibt, weil Du sie eben gerade für jenen Tag einplanst, für den Du zum Streikaufgerufen wirst.

Wie verhält es sich, wenn ich Tutor*in bin? Kann ich nur an dem Tag streiken, an dem ich mein Tutorium gebe?

Nein, du kannst auch dann streiken, wenn du andere Arbeitsleistungen erbringst. Wenn du flexibel selbst entscheiden kannst, wann Du z.B. Aufgaben für Deine Tutand*innen zu korrigieren hast, dann ist es Deine Entscheidung, wie viel von der Korrektur liegenbleibt, weil Du sie eben gerade für jenen Tag einplanst, für den Du zum Streik aufgerufen wirst.

Kann ich arbeitsrechtlich benachteiligt werden, wenn ich streike?

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen (Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind nicht zulässig. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Rahmen des laufenden Vertrags. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer*innen brauchen keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht.

Muss ich mich bei meinem Vorgesetzten abmelden, wenn ich streike? Werden meine Vorgesetzen automatisch darüber informiert, dass ich streike?

Nein, dazu gibt es keine Pflicht. Es ist auch nicht sinnvoll, den konkreten Streiktag im Vorfeld anzukündigen. Schließlich soll der Streik Druck auf die Arbeitgeber*innen ausüben. Dieser Druck ist geringer, wenn sie sich vorher auf den Streik einstellen und ggf. Streikbruch organisieren können. Wenn Du vorher, z.B. von Vorgesetzten, gefragt wirst, ob Du an dem Streik teilnehmen wirst, musst Du das nicht beantworten bzw. kannst ausweichend antworten.

Deine Vorgesetzten werden auch nicht über deine individuelle Teilnahme informiert. In der Regel werden sie aber durch die Hochschulleitung generell darüber informiert, dass ein Streik stattfindet. Sofern es euer persönliches Verhältnis ermöglicht, kann es aber sinnvoll sein, mit deinen Vorgesetzten allgemein über die Ziele der Tarifauseinandersetzung zu sprechen und sie um solidarische Unterstützung zu bitten.

Muss ich mich irgendwo melden, wenn ich streike, oder reicht es, einfach nicht zur Arbeit zu gehen?

Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist und Streikgeld bekommen möchtest, musst du dich in die Streikliste deiner Gewerkschaft eintragen. Wenn zentrale Kundgebungen am Streiktag stattfinden, liegen die Streiklisten normalerweise bei diesen Kundgebungen aus. 

Zusätzlich zu diesem „traditionellen“ Verfahren hast du als ver.di Mitglied die Möglichkeit, dich auf der Online-Plattform „meine ver.di“ zu registrieren, um einige Services, darunter die digitale Streikunterstützung, in Anspruch nehmen zu können. Dann kannst du deinen Antrag auf Streikunterstützung ganz einfach digital über dein Smartphone stellen. Deine Anwesenheit beim Streik wird durch das Scannen deines individuellen QR-Codes validiert und deine Streikunterstützung wird zeitnah überwiesen. Die GEW bietet seit Corona häufig auch die Möglichkeit, sich in eine Online-Streikliste einzutragen. Entsprechende Hinweise bekommt ihr von der GEW-Arbeitskampfleitung vor Ort. 

Ansonsten werden die Gewerkschaftsmitglieder jeweils gesondert informiert, wo und wann sie sich in die Streiklisten eintragen können. Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, musst du dich nicht anmelden. 

Unter welchen Bedingungen bekomme ich Streikgeld – und wieviel?

Die Mitglieder der zum Streik aufrufenden Gewerkschaften erhalten Streikgeld. Voraussetzung für die Zahlung des Streikgeldes ist, dass man sich in die Streiklisten eingetragen hat (siehe vorherige Frage!). Auch ein Gewerkschaftsbeitritt unmittelbar während des Arbeitskampfes ist möglich. Streikunterstützungen sind steuer- und sozialabgabenfrei.

Ich möchte mit Kolleg*innen ins Gespräch kommen. Wo finde ich das Infoblatt zum Herunterladen?

Genau hier!